Aufhebung der Reisewarnung

Ab heute Maskenpflicht im Freien - aber mit Ausnahmen .....

Wie bereit schon angekündigt, hat jetzt die italienische Regierung den Corona-Ausnahmezustand um weitere 4 Monate verlängert. Hierzu gehört auch die neue Maskenpflicht im Freien - aber was heißt das genau : Man muss den Mund-Nasen-Schutz immer mit sich führen und immer dann tragen, wenn man unter anderen Personen ist. Personen des gleichen Haushalts gehören nicht dazu.  Das gilt für überall im Freien, aber es gibt Ausnahmen. Hier alle Informationen zur neuen Verordnung : 

  1. Abstände
    Das Versammlungsverbot bleibt weiterhin - es muss weiterhin ein Abstand von 1 Meter eingehalten werden , wenn Sport betrieben wird sogar 2 Meter.
  2. Büros & Arbeitsplätze
    Die Sicherheitsregeln bleiben bestehen - das heißt in Büros , Fabriken, Geschäften müssen Masken getragen werden und wenn es wird empfohlen , daß bis zum Ende des Ausnahmezustandes Smart Working bzw. Home Office gemacht werden sollte, wenn die Möglichkeit besteht.
  3. Freizeitaktivitäten
    Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Kinos, Theater und Konzerte dürfen nur bis zu einer Grenze von 200 Personen im Innenbereich öffnen , bei Outdoor Aktivitäten auch sogar bis zu 1000 Personen, aber hier ist jeweils der Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten und Fiebermessung am Eingang durchzuführen. 
  4. Fieber & Quarantäne & Testungen 
    Es hat sich wenig geändert - die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten wie zum Beispiel häufiges Händewaschen, aber bei Fieber ab 37,5 Grad muss man zuhause bleiben. Die Quarantäneregeln bleiben unverändert. Wer von einer Reise aus Großbritannien, Holland, Belgien und der Tschechischen Republik nach Italien einreist, muss sich verpflichtet einen Covid19 Test  unterziehen. Bisher war dies schon für die Länder wie Griechenland, Malta, Spanien sowie aus Paris und sieben anderen Regionen Frankreichs verpflichtend.
  5. Ausnahmen der Maskenpflicht
    Zu Hause muss keine Maske getragen werden. Kinder unter 6 Jahren als auch Personen, die wegen einer Krankheit oder anderen Thematik keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Für den letzteren Personenkreis gilt Attestpflicht für den Nachweis. Wer sportliche Aktivitäten wie Radfahren etc. ausübt, ist auch davon befreit wie Personen , die in isolierten Gebieten spazieren - das heißt wo keine Personen vorbeilaufen - beispielsweise an einem einsamen Strand oder beim Wandern.
  6. Bußgelder bei Nichteinhaltung
    Diese wurden jetzt neu geregelt. Maskenmuffel, Leugner oder die sich gegen die Anti-Ansteckungs-Regeln verstoßen, werden jetzt zur Kasse gebeten. Bußgelder liegen zwischen 400 Euro bis 1000 Euro. Dies soll jetzt auch stärker kontrolliert werden. Wer die Quarantänevorschriften missachtet, kann sogar 3 bis 18 Monate in Haft genommen werden und riskiert zudem ein Bußgeld von 500 Euro bis 5000 Euro.

Wer vorher die Regeln beachtet hat, findet fast nicht viel neues in der neuen Verordnung von Giuseppe Conte. Maske und Abstandregeln gab es vorher schon - nur ein wenig strenger gefasst im öffentlichen Raum, wo man sich näher kommen und mit höhen Bußgeldern belegt. Zudem kann man jetzt davon ausgehen, dass jetzt mehr kontrolliert wird.